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Häufig gestellte Fragen
Die Ausländerbehörde in Stuttgart erteilt und verlängert auf Antrag die Aufenthaltserlaubnis. Bevor Sie uns eine Nachricht schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird. Nachfolgend finden Sie häufig gestellte Fragen zu den Dienstleistungen der Ausländerbehörde. (Stand: Dezember 2023)
Besitz eines Aufenthaltstitels
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Niederlassungserlaubnis ?
Ich habe eine Niederlassungserlaubnis. Aber mein elektronischer Aufenthaltstitel („eAT‐Karte“) läuft ab. Was muss ich tun?
Wo finde ich das Ablaufdatum meines elektronischen Aufenthaltstitels („eAT-Karte“)?
Meine Aufenthaltserlaubnis ist noch mindestens vier Wochen gültig. Ist eine vorzeitige Verlängerung möglich?
Benötige ich als Schweizer Staatsangehöriger einen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland?
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und habe eine Aufenthaltserlaubnis. Wie läuft die Verlängerung?
Zulassung zum Arbeitsmarkt
Darf ich weiterhin arbeiten, wenn meine Fiktionsbescheinigung oder meine Aufenthaltserlaubnis abläuft?
Ich halte mich mit gültigem Visum oder einem gültigen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet auf. Was muss ich tun, wenn ich eine Ausbildung aufnehmen möchte?
Wie viele Tage pro Jahr dürfen Studierende mit Aufenthaltserlaubnis arbeiten?
Ich habe mein Studium beendet. Was muss ich beachten, wenn ich arbeiten möchte oder eine Arbeit suche?
Ich bin im Besitz eines Aufenthaltstitels. Wie ist nach dem Abschluss der Ausbildung beim Wechsel in eine nachfolgende Beschäftigung vorzugehen?
Ich bin im Besitz eines Aufenthaltstitels. Wie gehe ich bei einem Wechsel des Arbeitgebers vor?
Ich besitze eine Blaue Karte EU und möchte meinen Arbeitgeber wechseln. Brauche ich die Erlaubnis der Ausländerbehörde?
An wen wende ich mich, wenn ich einen Familienangehörigen oder Ehegatten langfristig zu mir nach Deutschland holen möchte?
Fachkräfteeinwanderung
Wie kann Fachkräfteeinwanderung beschleunigt werden?
Wie können Unternehmen den Einreiseprozess begleiten?
Welchen Service bieten die Industrie- und Handelskammer (IHK) und die Handwerkskammer (HWK) für Mitgliedsunternehmen?
Aufenthaltsgestattung
Ich habe einen Asylantrag gestellt und eine Zuweisungsentscheidung vom Regierungspräsidium Karlsruhe für den Stadtkreis Stuttgart erhalten. Was muss ich tun?
Ich bin im Besitz einer Aufenthaltsgestattung. Was muss ich beachten, wenn ich arbeiten möchte?
Wie lange dauert es, bis ich meine Beschäftigungserlaubnis erhalte?
Meine Aufenthaltsgestattung läuft bald ab oder ist abgelaufen. Wie wird diese verlängert?
Meine Aufenthaltsgestattung ist abgelaufen, darf ich noch arbeiten?
Ich habe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Bescheid erhalten, mit welchem mir ein Abschiebungsverbot zuerkannt wurde. Was muss ich tun?
Duldung
Ich bin im Besitz einer Duldung. Was muss ich beachten, wenn ich arbeiten möchte?
Meine Duldung läuft bald ab oder ist abgelaufen. Wie wird diese verlängert?
Meine Duldung ist abgelaufen, darf ich noch arbeiten?
Ich habe eine Wohnsitzauflage in meiner Duldung oder Aufenthaltsgestattung und möchte nach Stuttgart umziehen, was muss ich beachten?
Wie kann ich das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen?
Reisedokumente
Mein Reisepass ist abgelaufen. Wie kann ich meine Aufenthaltserlaubnis übertragen lassen?
Service-Telefon: Bei Fragen erreichen Sie unter 0711 216 - 91857, Montag bis Freitag von 10.00 – 13.00 Uhr. Bevor Sie uns schreiben oder anrufen, prüfen Sie bitte, ob Ihre Frage hier bereits beantwortet wird.
Termin: Die Terminvereinbarung mit der Ausländerbehörde erfolgt in der Regel per E‐Mail oder Telefon. Wenn ein Notfall vorliegt, können Sie einen Online-Termin vereinbaren.
Anträge: Wir müssen derzeit eine sehr hohe Anzahl von beantragten elektronischen Aufenthaltstiteln bearbeiten. Daher kann sich die Aushändigung oder Übersendung per Post, um bis zu drei Monate nach persönlicher Vorsprache verzögern. Wir bitten um Ihre Geduld.