Was kostet das Ausleihen eines Scooters?
Die aktuellen Anbieter in Stuttgart sind VOI, Lime, Tier, Circ und Bolt. Die E-Scooter von Circ und VOI sind für ein Gewicht von maximal 100 Kilogramm ausgelegt, bei Lime liegt das Maximalgewicht bei 150 Kilogramm. Der Start des Ausleihvorgangs kostet bei vier Anbietern einen Euro, ab dann wird pro angefangene Minute abgerechnet. Den Minutenpreis erfahren Sie über die App.
Wie funktionieren die Sharing-Angebote?
Die E-Scooter werden per App der jeweiligen Anbieter ausgeliehen. Hierzu ist ein Smartphone mit Internetverbindung sowie bei Circ und VOI eine Kreditkarte nötig. Bei Lime und Tier gibt es zusätzlich die Option, per PayPal oder Apple Pay zu bezahlen.
Eine Karte in der App zeigt die Standorte freier E-Scooter an, die ausgeliehen werden können. Anschließend können Sie den E-Scooter per App freischalten und durch Stuttgart fahren.
Wer darf die E-Tretroller ausleihen?
Fahrerinnen und Fahrer von ausleihbaren E-Scootern müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Private E-Scooter dürfen bereits ab 14 Jahren gefahren werden.
Sowohl für private als auch für ausgeliehene E-Scooter ist keine zusätzliche Prüfung wie etwa eine Mofaprüfbescheinigung erforderlich und somit auch kein Führerschein.
Auf dem E-Scooter darf nur eine Person fahren. Weder weitere Mitfahrerinnen und Mitfahrer (auch keine Kinder) noch ein Anhänger sind erlaubt.
Was muss ich bei der Rückgabe beachten?
Die Stadt Stuttgart hat gemeinsam mit den Anbietern Zonen definiert, an denen die Ausleihe grundsätzlich nicht beendet werden kann. Diese Zonen sind in den Apps farbig markiert. Es handelt es sich dabei um Grünflächen und stark frequentierte Flächen in der Innenstadt.
Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, ist das Abstellen von E-Scootern in Gärten, Parks und Landschaftsschutzgebieten nicht erlaubt.
Das heißt: Sie stellen den E-Scooter an einer Stelle innerhalb des Gebiets ab, an der andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und geben ihn per App zurück. Wird der E-Scooter etwa auf einem Radweg oder mitten auf dem Fußweg stehengelassen, kann er von der Stadt entfernt werden. In diesem Fall wird eine Strafgebühr für den Verursacher oder die Verursacherin fällig.
Nachts werden die E-Scooter von den Sharing-Anbietern eingesammelt, gewartet, geladen und am nächsten Morgen wieder im öffentlichen Raum verteilt.
Welche Merkmale muss der E-Scooter für den Straßenverkehr erfüllen?
- Lenk- oder Haltestange
- sechs Kilometer pro Stunde bis maximal 20 Kilometer pro Stunde bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- Leistungsbegrenzung auf 500 Watt (1.400 Watt bei selbstbalancierenden Fahrzeugen)
- verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (unter anderem im Bereich der Brems- und Lichtsysteme, der Fahrdynamik und elektrischen Sicherheit)
Benötigen E-Scooter eine Betriebserlaubnis?
Es dürfen nur E-Scooter im öffentlichen Verkehrsraum betrieben werden, wenn sie entweder eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis des Kraftfahrbundesamtes (KBA) haben. Außerdem benötigt der E-Scooter eine gültige Versicherungsplakette.
Was ist mit Fahrzeugen, die nicht der Elektrokleinstfahrzeug-Verordnung unterliegen?
Fahrzeuge ohne Lenkstange wie ein elektronisches Einrad (Air-, Solo- oder Monowheel) oder das Hoverboard (zum Beispiel ioHawk) unterliegen nicht dieser Verordnung und sind damit im öffentlichen Straßenverkehr nicht zugelassen. Dies gilt auch für ältere E-Scooter-Modelle ohne Allgemeine Betriebserlaubnis oder mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Kilometer pro Stunde.
Wo darf mit dem E-Scooter gefahren werden?
Ist ein Radweg oder Radfahrstreifen vorhanden, muss dieser genutzt werden. Wenn baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit dem E-Scooter auch die Fahrbahn genutzt werden. Gehwege und Fußgängerzonen sind absolut tabu.
Das Verkehrsschild „Rad frei“, das Radfahrer beispielsweise dazu berechtigt, gegen die Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße zu fahren, gilt auch für E-Scooter.
Darf ein E-Scooter in Bus, U- und S-Bahn transportiert werden?
E-Roller dürfen in den S-Bahnen, Stadtbahnen und Bussen des Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) kostenlos in zusammengeklapptem Zustand mitgenommen werden.
Besteht beim E-Scooterfahren eine Helmpflicht?
Nein, es gibt keine Helmpflicht beim E-Scooterfahren. Die Polizei empfiehlt aber das freiwillige Tragen eines Helms, da Stürze oder Unfälle schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen können.
Wo können E-Scooter aufgeladen werden?
Bei geliehenen E-Scootern übernimmt dies der Dienstleister. Einfach das Fahrzeug stehen lassen und es wird aufgesammelt und geladen. Eigene E-Scooter können bequem zu Hause geladen werden.
Wie sind die Regeln für Fahren unter Alkoholeinfluss?
Exakt gleich wie für alle Kraftfahrzeuge – es gilt also die 0,5-Promille-Grenze. Wer mit diesem Alkoholwert E-Scooter fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille wird daraus eine Straftat. Aber schon ab einem Wert von 0,3 Promille kann eine Straftat vorliegen und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis, sofern die Fahrtüchtigkeit nicht mehr gegeben ist.
Für Fahranfänger unter 21 Jahren gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Welche Bußgelder können anfallen?
E-Scooter unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten. Hier die Bußgelder für typische Verstöße:
Ordnungswidrigkeit | Bußgelder |
---|---|
Fahren über eine rote Ampel | 60 bis 180 Euro |
Fahren ohne Betriebserlaubnis | 70 Euro |
Fahren ohne Verkehrskennzeichen | 40 Euro |
Fahren auf dem Gehweg | 15 bis 30 Euro |
Fahren in der Fußgängerzone | 15 bis 30 Euro |
Nebeneinanderfahren | 15 bis 30 Euro |
Fahren zu zweit auf dem Roller | 10 Euro |
Wo dürfen E-Scooter abgestellt werden?
Grundsätzlich dürfen E-Scooter – wie gewöhnliche Roller oder Fahrräder auch – auf Gehwegen abgestellt werden, wenn die verbleibende Gehwegbreite mindestens 1,60 Meter beträgt.
Darf ich E-Scooter, die verkehrsgefährdend oder verkehrsbehindernd abgestellt sind, auch selbst umstellen?
Ja, E-Scooter, die verkehrsbehindernd oder verkehrsgefährdend abgestellt sind, dürfen von jeder Person ein paar Meter umgestellt werden, um die Beeinträchtigungen zu beseitigen.